Das Luxemburger Verwaltungsgericht hat die Genehmigung zum Bau der “Fixerstuff” in der hauptstädtischen Rue d'Alsace annulliert. Das meldet der Radiosender 100,7 am Donnerstag. Die Firma Paul Würth hatte gegen das Projekt zur Errichtung einer Empfangsstruktur Klage eingereicht.
In einer ersten Reaktion bedauerte Bürgermeister Paul Helminger das Urteil. In seinen Augen sei der Bau der Fixerstube “absolut notwendig, wenn man den Zustand der aktuellen, provisorischen Struktur in Betracht zieht”, sagte er dem Radiosender. Grund für das Urteil des Verwaltungsgerichts ist , dass der Bebauungsplan der Gemeinde Luxemburg eine derartige Konstruktion nicht erlaubt.Demnach handelt es sich bei dem Gelände um ein sogenanntes “Terrain à études”, auf dem lediglich provisorische Gebäude errichtet werden dürfen. Das wäre bei dem vorliegenden Projekt nicht der Fall, argumentiert das Gericht. Die Stadt Luxemburg will das Urteil ananlysieren und dann weitere Schritte bekanntgeben. Die Gemeinde kann binnen 40 Tagen Berufung einlegen.
Die Frima Paul Würth hatte gegen die Baugenehmigung geklagt, da der geplante Standort in unmittelbarer Nähe zum Firmensitz liegt. Die Empfangsstruktur für Drogenabhängige auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Firmensitzes würde sowohl den Kunden wie auch den Angestellten schaden. Obwohl die Firma einen alternativen Standort vorgeschlagen hatte, wollten die Gemeindeverantwortlichen nicht von dem Plan abrücken.
In einer ersten Reaktion bedauerte Bürgermeister Paul Helminger das Urteil. In seinen Augen sei der Bau der Fixerstube “absolut notwendig, wenn man den Zustand der aktuellen, provisorischen Struktur in Betracht zieht”, sagte er dem Radiosender. Grund für das Urteil des Verwaltungsgerichts ist , dass der Bebauungsplan der Gemeinde Luxemburg eine derartige Konstruktion nicht erlaubt.Demnach handelt es sich bei dem Gelände um ein sogenanntes “Terrain à études”, auf dem lediglich provisorische Gebäude errichtet werden dürfen. Das wäre bei dem vorliegenden Projekt nicht der Fall, argumentiert das Gericht. Die Stadt Luxemburg will das Urteil ananlysieren und dann weitere Schritte bekanntgeben. Die Gemeinde kann binnen 40 Tagen Berufung einlegen.
Die Frima Paul Würth hatte gegen die Baugenehmigung geklagt, da der geplante Standort in unmittelbarer Nähe zum Firmensitz liegt. Die Empfangsstruktur für Drogenabhängige auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Firmensitzes würde sowohl den Kunden wie auch den Angestellten schaden. Obwohl die Firma einen alternativen Standort vorgeschlagen hatte, wollten die Gemeindeverantwortlichen nicht von dem Plan abrücken.