Urteil im Verfahren um Leichenfund im September 2011 im Bahnhofsviertel

Lebenslange Haft – das ist die Strafe, die die Richter der Kriminalkammer Luxemburg gestern Morgen gegen einen 28-jährigen Mann verhängt haben, der im September 2011 einen damals 51-jährigen Transsexuellen im Bahnhofsviertel beraubt, getötet und vergewaltigt haben soll. Die Leiche des Opfers war am Morgen nach der Tat von Mitarbeitern der Eisenbahngesellschaft auf dem CFL-Parking in der Rue de l'Alsace entdeckt worden.

Der Beschuldigte, ein heute 28-jähriger Mann, war vor Gericht größtenteils geständig, stritt jedoch bis zuletzt ab, das Opfer vergewaltigt zu haben.

Ausgangspunkt für das grausame Verbrechen, das sich in der Nacht zum 29. September 2011 ereignet hat, war offenbar ein Streit um sexuelle Handlungen bzw. deren Entlohnung. Infolge dieser Auseinandersetzung soll der Beschuldigte den Transsexuellen, der als Prostituierte tätig war, zunächst mit Fußtritten zu Boden gebracht und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Anschließend soll er das Opfer beraubt und den Tatort – vorerst – verlassen haben.

Denn damit leider nicht genug. Wenige Augenblicke später soll der Beschuldigte zum Ort des Geschehens zurückgekehrt sein – seinen eigenen Aussagen zufolge, um sein verlorenes Mobiltelefon zurückzuerlangen, und möglicherweise im Glauben, das Opfer sei bereits tot. Hier soll er das Opfer an den Füßen gepackt und außer Sichtweite von eventuellen Zeugen geschleift haben.

Zweiter Angriff
Als es plötzlich das Bewusstsein zurückerlangt habe, soll der Beschuldigte derart fest auf Gesicht und Hals des Opfers eingetreten haben, bis es erstickt sei. Weiter soll der Angeklagte das Opfer an diesem zweiten Tatort zudem vergewaltigt haben. Ein bei der Leiche aufgefundenes Präservativ mit DNA-Spuren von dem Beschuldigten sowie dem Opfer hatte darauf hingedeutet.

Der leblose Körper des damals 51-Jährigen war am Morgen nach der Tat von Mitarbeitern der Eisenbahngesellschaft auf dem CFL-Parking in der Rue de l'Alsace im hauptstädtischen Bahnhofsviertel entdeckt worden.

Dank den Aufnahmen von Überwachungskameras, die beim Tatort angebracht waren, sowie Zeugenaussagen konnte der Beschuldigte identifiziert und verhaftet werden.


Schadenersatz von 16 000 Euro

Mit der gestern verhängten lebenslangen Haftstrafe kamen die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach. Der Verurteilte muss zudem einen Schadenersatz von zirka 16 000 Euro an die Schwester des Opfers zahlen. Sämtliche Parteien haben 40 Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen.