Fehlendes Teilstück der Saarautobahn - Fertigstellung bis zum Jahr 2015?

Nachdem nun feststeht, dass die Gesetzgebung über die Enteignungsprozedur verfassungskonform ist, könnte der noch fehlende, 1,4 Kilometer lange Teil der Saarautobahn rein rechnerisch im Jahr 2015 fertiggestellt sein – wenn es keine weiteren Verzögerungen gibt.

Das Verfassungsgericht hatte die Enteignungsprozedur am 19. März für verfassungskonform erklärt. Wie wir berichtet hatten, ist damit der Weg frei für die Fertigstellung der Saarautobahn – ein Vorhaben, das bekanntlich seit vielen Jahren an der Weigerung einer Familie, ihre Parzellen zu verkaufen, gescheitert war.

Mit Angaben über den zu erwartenden, genauen Zeitplan für die Umsetzung des Projektes ist man beim Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen vorsichtig. Sicher sei, „dass das Dossier nun an das Appellationsgericht zurückgeht und anschließend an das Bezirksgericht Luxemburg“, erklärte gestern Dany Frank, PR-Beauftragte im Nachhaltigkeitsministerium. Das Bezirksgericht könne dann dem Staat die Grundstücke definitiv zusprechen und die Höhe der definitiven Entschädigung festlegen. Bevor die Bagger anrücken, werden aber voraussichtlich noch eine Reihe von Monaten vergehen. „Die notwendigen Genehmigungen werden aktualisiert; des Weiteren muss geprüft werden, ob ein separates Finanzierungsgesetz erforderlich ist. Anschließend werden die Bauarbeiten, die voraussichtlich ein bis zwei Jahre dauern werden, ausgeschrieben, damit sie schnellstens anlaufen können“, so Dany Frank. Weil unter den von der Enteignung betroffenen landwirtschaftlichen Flächen eine Römerstraße verläuft, werden auch archäologische Ausgrabungen stattfinden. Auch wird der bestehende Bypass abgerissen.

Wie hoch wird die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung ist derzeit noch nicht bekannt. Diese Frage wird das Projekt aber nicht zusätzlich verzögern. Laut Dany Frank hatte das Bezirksgericht Experten ernannt, die eine Schätzung des Kaufpreises durchgeführt haben. Dass ein Element der Affäre vor dem Verfassungsgericht geklärt werden musste, hinderte die Experten nicht daran, ihre Aufgabe durchzuführen. „Das Bezirksgericht kann darüber befinden, wenn der Erlass des Appellationsgerichts vorliegt“, so Dany Frank. Auch falls die Höhe der Entschädigung von der Familie als zu niedrig erachtet würde – die Besitzerinnen hatten allerdings erklärt, dass es ihnen nicht um das Geld gehe –, hätte dies keinen Einfluss auf die Umsetzung der Bauarbeiten: Sobald der Staat definitiv im Besitz der Terrains ist, kann er diese bebauen.

Nachhaltigkeitsminister Claude Wiseler hatte Ende März gegenüber Radio DNR erklärt, dass „wir dafür sorgen werden, dass die notwendigen Gesetzestexte dem Parlament umgehend zur Abstimmung vorgelegt werden.“ Auch hatte er die Hoffnung geäußert, dass „in ein paar Monaten“ mit den Bauarbeiten begonnen werden könne. Bei einer Bauzeit von zwei Jahren wäre die Fertigstellung somit im Jahr 2015 zu erwarten.

Durch das Urteil des Verfassungsgerichts besteht nun auch Klarheit in anderen Dossiers, in denen eine Enteignungsprozedur durchgeführt wird oder erforderlich werden könnte. Dazu gehören die Umgehungsstraße von Dippach und die Umsetzung des Boulevard Raiffeisen im Ban de Gasperich.

VON RAPHAEL ZWANK (FOTO: SERGE WALDBILLIG)