Die Macht des Großherzogs und die Ohnmacht der Großherzogin!

Im Luxemburger Wort bringt es heute der Verfassungsrechtler Paul-Henri Meyers auf den Punkt. Danach kann der Großherzog nur im Einverständnis mit der Regierung tätig werden.Im Übrigen stellt sich die Frage, ob die Frau des Großherzogs den Titel "Großherzogin" führen darf, da sie nicht einmal in der Verfassung Erwähnung findet.

Während angeblich Premier Bettel die Auffassung vertritt, dass es sich bei dem kürzlichen Brief des Großherzogs um eine Privatsache des Großherzogs handelt, ist Paul-Henri Meyers eher geneigt, dass einige Ausführungen des Großherzogs im Brief der Zustimmung der Regierung bedürfen.

Persönlich möchte ich nicht in einem Land leben, wo der Staatschef am Morgen zuerst einmal die Regierung zusammen rufen muss, bevor er sagen darf, dass es heute gutes Wetter wird.