(gs) - Die Klage gegen den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Remich, Jeannot Belling, wurde am Montag vom Polizeigericht Luxemburg abgewiesen. In diesem Prozess ging es um Baugenehmigungen, die der Politiker einst vergeben hatte und bei denen es Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll.
Belling hatte sich Mitte April und Anfang Juni vor Gericht erklären müssen. Der Prozess ging allerdings nicht auf eine Anklage der Staatsanwaltschaft zurück. Es war ein Remicher Einwohner, der im Jahre 2011 Klage gegen Belling einreichte, weil dieser laut dem Einwohner in den Jahren 1997 bis 2009 „illegale“ Baugenehmigungen ausgestellt hatte.
Der klagende Einwohner behauptet, unter Belling seien manche Genehmigungen auch dann erteilt worden, nachdem die Bautenkommission ein negatives Urteil über die Projekte ausgesprochen habe, weil diese nicht dem Bebauungsplan der Gemeinde entsprachen. Andere Bauprojekte seien der Kommission erst gar nicht vorgelegt worden. Andere Dossiers seien nicht komplett gewesen.
Besagte Projekte sollen u.a. ein Fast-Food-Restaurant in der Route de l’Europe sowie Mehrfamilienhäuser in der Route de Mondorf betreffen. Mehrere Mehrfamilienhäuser sollen zudem in einer „zone d’habitation pure“ genehmigt worden sein, obwohl dort nur Einfamilienhäuser errichtet werden dürften. Ein anderes Objekt soll gar in einer „zone verte“ gebaut worden sein.
Parteien beharren auf Positionen
Die Vertretung des Klägers hatte vor Gericht die Verurteilung Bellings zu einer Geldbuße sowie einem symbolischen Euro Schadenersatz gefordert.
Die Verteidigung von Jeannot Belling hatte – wie nun geschehen – beantragt, die Klage als unzulässig zu erklären. Jeannot Belling wies nämlich bis zuletzt sämtliche Vorwürfe von sich. Auch seine Anwältin wollte bezüglich der Baugenehmigungen keine Illegalität festgestellt haben. So habe es ja auch in sämtlichen Fällen keine Beschwerden an das zuständige Verwaltungsgericht gegeben.
Der Kläger sprach gestern gegenüber dem „Luxemburger Wort“, dass es sehr wohl mehrere Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht gegeben habe. Auch sei tatsächlich gegen den Bebauungsplan verstoßen worden. Auch dürfe man nun nicht annehmen, dass Belling vor Gericht Recht bekommen habe. Vielmehr sei der Klage nur keine Rechnung getragen worden, weil er (der Kläger) als Privatperson nicht direkt von den Baugenehmigungen betroffen sei. Wäre er ein Polizist, Gemeinderatsmitglied o.ä. gewesen, hätte die Sache anders ausgesehen. Sein Verteidiger hatte denn auch vor Gericht die Staatsanwaltschaft in der Pflicht gesehen, hier Schritte einzulegen.
Die Verteidigung sah dies anders und argumentierte, dass dem Kläger nur daran gelegen sei, Belling zu schaden, was er denn auch in der Vergangenheit wiederholt über seine Internetseite getan habe. Belling hatte denn auch in Betracht gezogen, den klagenden Einwohner wegen Verleumdung zu belangen.
Den Vorwurf, dass er es persönlich auf Belling abgesehen habe und eigene Interesse verfolge, wies der Kläger gegenüber dem „Luxemburger Wort“ zurück und verwies darauf, dass er dann wohl mehr als einen symbolischen Euro Schadenersatz gefordert hätte.
Bellings Anwältin hatte übrigens auch beantragt, dass ihrem Mandanten eine Entschädigung für die entstandenen Prozesskosten zugesprochen werde. Diesem Antrag trugen die Richter allerdings gestern nicht Rechnung.
Foto: Trügerische Harmonie? Laut dem Kläger seien Bellings Baugenehmigungen nicht das Einzige, was in Remich nicht in Ordnung ist.(FOTO: FERN MORBACH)
Belling hatte sich Mitte April und Anfang Juni vor Gericht erklären müssen. Der Prozess ging allerdings nicht auf eine Anklage der Staatsanwaltschaft zurück. Es war ein Remicher Einwohner, der im Jahre 2011 Klage gegen Belling einreichte, weil dieser laut dem Einwohner in den Jahren 1997 bis 2009 „illegale“ Baugenehmigungen ausgestellt hatte.
Der klagende Einwohner behauptet, unter Belling seien manche Genehmigungen auch dann erteilt worden, nachdem die Bautenkommission ein negatives Urteil über die Projekte ausgesprochen habe, weil diese nicht dem Bebauungsplan der Gemeinde entsprachen. Andere Bauprojekte seien der Kommission erst gar nicht vorgelegt worden. Andere Dossiers seien nicht komplett gewesen.
Besagte Projekte sollen u.a. ein Fast-Food-Restaurant in der Route de l’Europe sowie Mehrfamilienhäuser in der Route de Mondorf betreffen. Mehrere Mehrfamilienhäuser sollen zudem in einer „zone d’habitation pure“ genehmigt worden sein, obwohl dort nur Einfamilienhäuser errichtet werden dürften. Ein anderes Objekt soll gar in einer „zone verte“ gebaut worden sein.
Parteien beharren auf Positionen
Die Vertretung des Klägers hatte vor Gericht die Verurteilung Bellings zu einer Geldbuße sowie einem symbolischen Euro Schadenersatz gefordert.
Die Verteidigung von Jeannot Belling hatte – wie nun geschehen – beantragt, die Klage als unzulässig zu erklären. Jeannot Belling wies nämlich bis zuletzt sämtliche Vorwürfe von sich. Auch seine Anwältin wollte bezüglich der Baugenehmigungen keine Illegalität festgestellt haben. So habe es ja auch in sämtlichen Fällen keine Beschwerden an das zuständige Verwaltungsgericht gegeben.
Der Kläger sprach gestern gegenüber dem „Luxemburger Wort“, dass es sehr wohl mehrere Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht gegeben habe. Auch sei tatsächlich gegen den Bebauungsplan verstoßen worden. Auch dürfe man nun nicht annehmen, dass Belling vor Gericht Recht bekommen habe. Vielmehr sei der Klage nur keine Rechnung getragen worden, weil er (der Kläger) als Privatperson nicht direkt von den Baugenehmigungen betroffen sei. Wäre er ein Polizist, Gemeinderatsmitglied o.ä. gewesen, hätte die Sache anders ausgesehen. Sein Verteidiger hatte denn auch vor Gericht die Staatsanwaltschaft in der Pflicht gesehen, hier Schritte einzulegen.
Die Verteidigung sah dies anders und argumentierte, dass dem Kläger nur daran gelegen sei, Belling zu schaden, was er denn auch in der Vergangenheit wiederholt über seine Internetseite getan habe. Belling hatte denn auch in Betracht gezogen, den klagenden Einwohner wegen Verleumdung zu belangen.
Den Vorwurf, dass er es persönlich auf Belling abgesehen habe und eigene Interesse verfolge, wies der Kläger gegenüber dem „Luxemburger Wort“ zurück und verwies darauf, dass er dann wohl mehr als einen symbolischen Euro Schadenersatz gefordert hätte.
Bellings Anwältin hatte übrigens auch beantragt, dass ihrem Mandanten eine Entschädigung für die entstandenen Prozesskosten zugesprochen werde. Diesem Antrag trugen die Richter allerdings gestern nicht Rechnung.
Foto: Trügerische Harmonie? Laut dem Kläger seien Bellings Baugenehmigungen nicht das Einzige, was in Remich nicht in Ordnung ist.(FOTO: FERN MORBACH)