déi gréng Sandweiler zur ‘Affaire Unsen’ in Sandweiler

déi gréng Sandweiler haben aus den Medien über den privaten Baulanderwerb des aktuellen Bürgermeisters Charles Unsen erfahren und nehmen folgende Fakten zur Kenntnis:

-Kurz nachdem der Gemeinderat durch notariellen Akt vom 8. November 2010 Bauland mit einer Größe von rund 3 Ar zum Preis von rund 70.000 €/Ar zum Zweck der Verlegung eines Abwasserkanals erworben hatte, hat Herr Unsen am 19. November 2010 mit demselben Eigentümer den privaten Kauf des angrenzenden Grundstückes
von 9 Ar zu einem Verkaufspreis von rund 16.500 €/Ar vereinbart.

-Der Gemeinderat hatte zuvor einstimmig das Projekt dieses Abwasserkanals auf der Parzelle von 3 Ar zum ‚öffentlichen Nutzen‘ erklärt. Das aufgekaufte Grundstück von 3 Ar ist für die Gemeinde unerlässlich, um besagten Kanal zu realisieren. Es gab für die Gemeinde keine Alternative zum Kauf dieses Grundstücks, da für eine Enteignung die politischen Mehrheiten im Gemeinderat fehlten.

-Die Verhandlungen mit dem Eigentümer hatte Bürgermeister Unsen allein geführt (diese Vorgehensweise ist wegen der Arbeitsaufteilung im Schöffenrat nicht unüblich) und dem Schöffenrat eine Kaufvereinbarung mit den Bedingungen des Verkäufers präsentiert. Diese Bedingungen waren vom Schöffen- und Gemeinderat zu akzeptieren, oder aber das als gemeinnützig erklärte Projekt aufzugeben.

-Davon ausgehend, haben der Schöffen- und Gemeinderat – und demnach auch unser Vertreter Paul Ruppert – nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Allgemeinheit gehandelt und haben sich nichts vorzuwerfen. Der Kaufvertrag wurde vom Innenminister validiert, der Kanal wurde verlegt.

-Beide oben erwähnten Grundstücke befinden sich nebeneinander, wobei das kleinere am Rand des Bauperimeters liegt, also sich innerhalb der 30 Meter Schutzzone zum Wald befindet.

-Beide Grundstücke sind im aktuellen Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen. Obwohl der Bebauungsplan der Gemeinde zeitweilig außer Kraft gesetzt war, kann dies den erheblichen Preisunterschied zwischen den beiden Kaufverträgen nicht rechtfertigen, da davon beide Grundstücke gleichermaßen betroffen waren.

-Der Schöffen- und Gemeinderat wurde im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag des 9 Ar Grundstückes nicht mit dem Vorkaufsrecht, das der Gemeinde laut Gesetz zum ‚Pacte Logement‘ zusteht, befasst.

-Erschwerend und im Nachhinein erst im Zusammenhang einleuchtend kommt hinzu, dass Bürgermeister Charles Unsen auf die Einstellung der Grundstückseigentümerin als Angestellte der Gemeinde gedrängt hatte.

-Es waren Mitglieder der LSAP-Sektion Sandweiler, die Recherchen zu den Kaufverträgen durchgeführt haben und die interne Diskussion gesucht und damit versucht haben, noch größeren Schaden von der Politik abzuwenden.

Aufgrund dieser Fakten kommen déi gréng Sandweiler zu folgenden Schlussfolgerungen:

-Wir nehmen den enormen Preisunterschied zwischen den beiden vergleichbaren Grundstücken mit Erstaunen zur Kenntnis und sehen darin den Hauptkritikpunkt am Vorgehen von Herrn Unsen. Die Aussage von Herrn Unsen sich auf diese Weise eine Investition in die Zukunft geschaffen zu haben, können wir nur missbilligen.

-Wir können die Vorgehensweise von Herrn Unsen in zweierlei Hinsicht nicht gutheißen:

1. Moralisch. Es ist unerlässlich, dass der Bürgermeister gegenüber den Bürgern, den Mitarbeiten der Gemeinde und den politischen Partnern die Gewissheit vermittelt, dass seine politische Arbeit und seine Entscheidungen ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit erfolgen. Diese Gewissheit hat Herr Unsen verletzt und sich selbst, dem aktuellen Schöffen- und Gemeinderat, sowie dem Ansehen der Politik im Allgemeinen hohen Schaden zugefügt.

2. Juristisch: Artikel 20 des Gemeindegesetzes untersagt es den politisch Verantwortlichen an Entscheidungen der Gemeinde mitzuwirken an denen diese einen direkten persönlichen Nutzen ziehen können. Da beide Kaufverträge zeitlich so nahe beieinander liegen, besteht auch juristisch Klärungsbedarf.

-Die nationale Politik ist aufgefordert den Erwerb von Grundstücken durch Enteignung für Projekte im Interesse der Allgemeinheit zu vereinfachen, zu beschleunigen und nach gleichen Kriterien zu entschädigen.

-Wir werden die rechtlichen Möglichkeiten die der ‚Pacte Logement‘ betreffend Vorkaufsrecht von Grundstücken auch im Nachhinein bietet, im Interesse der Gemeinde ausnutzen.
-Für déi gréng Sandweiler machen die aktuellen Gegebenheiten und die eigenen Aussagen des amtierenden Bürgermeisters eine weitere politische Zusammenarbeit mit Herrn Charles Unsen unmöglich. Herr Charles Unsen muss selbst und unverzüglich die sich aufdrängende Entscheidung treffen.

-Wir sind im Interesse der Bürger bereit, zusammen mit dem neu organisierten Koalitionspartner LSAP die Gemeindegeschäfte bis zu den kommenden Gemeindewahlen weiterzuführen und eine sachliche Aufklärung der juristischen Sachverhalte herbeizuführen.


Für déi gréng Sandweiler, am 18. August 2011




Paul RuppertPräsident/ Doris Lamparski Sekretärin


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