Ein Aufkleber für die Sonderrechte von behinderten Personen mit ihren Assistenzhunden

01.02.2011

Pressekonferenz

Ein Aufkleber für die Sonderrechte von behinderten Personen mit ihren Assistenzhunden.

Zusammen mit Frau Marie-Josée Jacobs, Ministerin für Familie und Integration, haben die Vereinigungen "Chiens Guides d'Aveugles au Luxembourg" (CGAL) und "RAHNA – Muppen ënnerstëtze Leit am Rollstull" ihren gemeinsam entwickelten Aufkleber für die Sonderrechte von behinderten Personen mit Assistenzhunden vorgestellt.

Motivation des Projektes

Im Normalfall ist Hunden der Zugang zu vielen Bereichen des täglichen Lebens untersagt. So endet der Weg für Hunde vor der Tür im Lebensmittelhandel, im Restaurant, im Kino, im Theater, im Schwimmbad oder im Krankenhaus.

Eine Ausnahme für diese Hundeverbote definiert das Gesetz vom 22. Juli 2008 über den Zugang zu öffentlich zugängigen Orten für behinderte Menschen, die von ihren Assistenzhunden begleitet werden.

Die Assistenzhunde stellen eine technische Lebenshilfe für die betroffenen Menschen dar und erlauben deren Eingliederung in die Gesellschaft und ein Leben in relativer Autonomie.

In der Vergangenheit haben betroffene Menschen immer wieder feststellen müssen, dass dieses Gesetz nicht überall bekannt ist. Um den Bekanntschaftsgrad zu erhöhen und damit allen Behinderten mit Assistenzhunden den Zugang zu erleichtern, haben die Vereinigungen CGAL und RAHNA diesen neuen Aufkleber entworfen.

Der Aufkleber soll an Schaufenstern oder Türen angebracht werden. Er wurde so entworfen, dass alle grafischen Elemente auch aus zwei Meter Entfernung gut zu erkennen sind. Vor einem gelben Hintergrund zeigt der Aufkleber das blaue Gebotsschild einer Person im Rollstuhl mit Assistenzhund. Die Person im Rollstuhl ist das internationale Symbol für Behinderung und steht für alle Arten von Behinderungen. Der Text "Bienvenue aux Chiens d'Assistance" mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz runden den Aufkleber ab.