In Entsprechung des neuen Wassergesetzes beschloss der Beckericher Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, die Trink- und Abwassergebühren ab dem. 1. Januar 2011 an den Kostendeckungspreis anzupassen. Demnach wird das Trinkwasser den Haushalten ab dem kommenden Jahr mit 2,50 Euro pro Kubikmeter in Rechnung gestellt, während die Abwasserentsorgung mit 2,70 Euro pro Kubikmeter zu Buche schlägt.
Hinzu kommen für Haushalte jährlich zu entrichtende Fixkosten von drei Euro pro Millimeter Durchmesser des Zählers (gängig sind dreiviertel Zoll, also 20 Millimeter) im Trinkwasserbereich und 75 Euro im Abwasserbereich (Haushalte werden mit 2,5 Einwohnergleichwerten berechnet). Demgegenüber zahlen Gewerbe und Landwirtschaft für das im Betrieb genutzte Trinkwasser zwei Euro pro Kubikmeter, während die im Jahr einmalig zu entrichtenden Fixkosten sieben Euro pro Millimeter Durchmesser des Wasserzählers betragen. Bei der Abwasserentsorgung fallen Fixkosten von 75 beziehungsweise 20 Euro pro Einwohnergleichwert an.
Um im Falle der Landwirtschaft diese differenziertere Betrachtung sicherzustellen, gab Bürgermeister Camille Gira bekannt, dass die Gemeindeverwaltung Wohnbereich und Betrieb getrennt mit Zählern ausstatten wolle. So werde es möglich, die sich ansonsten auf 1,30 Euro belaufende Entsorgungsgebühr auf der etwa in den Stallungen verbrauchten Wassermenge auszusetzen.
In jedem Fall werden auf die fixen wie variablen Kosten der Trinkwasserversorgung noch drei Prozent Mehrwertsteuer draufgeschlagen. Zudem erhebt die Gemeinde zugunsten der Staatskasse je Kubikmeter eine „taxe de prélèvement“ von 0,10 Euro und eine „taxe de rejet“ von 0,15 Euro. Nach eingehender Diskussion wurde diese Tarifierung bei der Stimmenthaltung von Rat Thierry Lagoda, der die Entscheidung des Gemeinderats bis zu der vom Syvicol geforderten Harmonisierung der Preise auf Landesebene aussetzen wollte, zurückbehalten.
Schließlich wurde noch festgelegt, dass die Gebühren für Wasser, Kanal und Müllentsorgung ab dem kommenden Jahr auf Semesterbasis in Rechnung gestellt werden und die Verbraucher im März und im September in Vorleistung gehen müssen. Die Nahwärme wird ebenso zweimal jährlich in Rechnung gestellt, wobei hier jedoch zwischenzeitlich alle zwei Monate eine Vorleistung eingefordert wird.
Beschlossen wurde eine Gebühr zur halbtägigen Nutzung der Scheune im Beckericher Mühlengebäude. Demnach müssen in der Gemeinde ansässige Privatpersonen ebenso wie gewerbliche Unternehmen generell dafür zukünftig 300 Euro auf den Tisch legen, während den Einwohnern der Gemeinde diese Räumlichkeit für lediglich 70 Euro zur Verfügung gestellt wird.
Mit insgesamt 34 750 Euro werden im laufenden Jahr 23 kommunale Vereine unterstützt. Die vom Schöffenrat dazu vorgelegte Aufstellung wurde von den Räten einstimmig verabschiedet. Darüber hinausgehend wurde der „Schweecherdauler Musik“ aufgrund bereits erfolgter Ausgaben zur Anschaffung des erforderlichen Mobiliars eine zusätzliche außerplanmäßige Beihilfe von 8 500 Euro gewährt. Und auch 16, in Drittweltländern engagierte Hilfsorganisationen dürfen sich freuen. Ihre Projekte unterstützt die Gemeinde mit insgesamt 44 000 Euro. Schließlich zeigte sich der Rat noch prinzipiell mit der Schaffung eines „Club Senior“ auf kantonaler Basis einverstanden. (D.R.)
Hinzu kommen für Haushalte jährlich zu entrichtende Fixkosten von drei Euro pro Millimeter Durchmesser des Zählers (gängig sind dreiviertel Zoll, also 20 Millimeter) im Trinkwasserbereich und 75 Euro im Abwasserbereich (Haushalte werden mit 2,5 Einwohnergleichwerten berechnet). Demgegenüber zahlen Gewerbe und Landwirtschaft für das im Betrieb genutzte Trinkwasser zwei Euro pro Kubikmeter, während die im Jahr einmalig zu entrichtenden Fixkosten sieben Euro pro Millimeter Durchmesser des Wasserzählers betragen. Bei der Abwasserentsorgung fallen Fixkosten von 75 beziehungsweise 20 Euro pro Einwohnergleichwert an.
Um im Falle der Landwirtschaft diese differenziertere Betrachtung sicherzustellen, gab Bürgermeister Camille Gira bekannt, dass die Gemeindeverwaltung Wohnbereich und Betrieb getrennt mit Zählern ausstatten wolle. So werde es möglich, die sich ansonsten auf 1,30 Euro belaufende Entsorgungsgebühr auf der etwa in den Stallungen verbrauchten Wassermenge auszusetzen.
In jedem Fall werden auf die fixen wie variablen Kosten der Trinkwasserversorgung noch drei Prozent Mehrwertsteuer draufgeschlagen. Zudem erhebt die Gemeinde zugunsten der Staatskasse je Kubikmeter eine „taxe de prélèvement“ von 0,10 Euro und eine „taxe de rejet“ von 0,15 Euro. Nach eingehender Diskussion wurde diese Tarifierung bei der Stimmenthaltung von Rat Thierry Lagoda, der die Entscheidung des Gemeinderats bis zu der vom Syvicol geforderten Harmonisierung der Preise auf Landesebene aussetzen wollte, zurückbehalten.
Schließlich wurde noch festgelegt, dass die Gebühren für Wasser, Kanal und Müllentsorgung ab dem kommenden Jahr auf Semesterbasis in Rechnung gestellt werden und die Verbraucher im März und im September in Vorleistung gehen müssen. Die Nahwärme wird ebenso zweimal jährlich in Rechnung gestellt, wobei hier jedoch zwischenzeitlich alle zwei Monate eine Vorleistung eingefordert wird.
Beschlossen wurde eine Gebühr zur halbtägigen Nutzung der Scheune im Beckericher Mühlengebäude. Demnach müssen in der Gemeinde ansässige Privatpersonen ebenso wie gewerbliche Unternehmen generell dafür zukünftig 300 Euro auf den Tisch legen, während den Einwohnern der Gemeinde diese Räumlichkeit für lediglich 70 Euro zur Verfügung gestellt wird.
Mit insgesamt 34 750 Euro werden im laufenden Jahr 23 kommunale Vereine unterstützt. Die vom Schöffenrat dazu vorgelegte Aufstellung wurde von den Räten einstimmig verabschiedet. Darüber hinausgehend wurde der „Schweecherdauler Musik“ aufgrund bereits erfolgter Ausgaben zur Anschaffung des erforderlichen Mobiliars eine zusätzliche außerplanmäßige Beihilfe von 8 500 Euro gewährt. Und auch 16, in Drittweltländern engagierte Hilfsorganisationen dürfen sich freuen. Ihre Projekte unterstützt die Gemeinde mit insgesamt 44 000 Euro. Schließlich zeigte sich der Rat noch prinzipiell mit der Schaffung eines „Club Senior“ auf kantonaler Basis einverstanden. (D.R.)