Die Drogenkontrolle im „Lycée technique agricole“, die im November 2011 für reichlich Aufruhr sorgte, scheint immer noch nicht zu den Akten gelegt. Nach einem Treffen der zuständigen Chamberkommission mit Unterrichtsministerin Mady Delvaux-Stehres spricht der DP-Abgeordnete Eugène Berger von einer „juristischen Unsicherheit“, was die Gesetzeslage in diesem bestimmten Fall angeht. Die Unterrichtsministerin habe widersprüchliche Aussagen getätigt, so der Abgeordnete.
In einem Rundschreiben an die Luxemburger Presse hatte sich im November 2011 ein anonymer Schüler des „Lycée technique agricole“ aus Ettelbrück über eine Drogenkontrolle beschwert, bei der ganze Klassen zum Urintest gezwungen worden waren. „Ohne akuten Tatverdacht“, so der Schüler. Während der Verfasser von einer Demütigung sprach, bezeichnete LTE-Direktorin Martine Hansen das Vorgehen als unabdingbare Maßnahme. Die Schüler müssten im Rahmen ihrer Ausbildung regelmäßig praktische Arbeiten im Wald oder an schweren Maschinen durchführen. Es gehe ganz einfach um die Sicherheit der Schüler, so die Direktorin im Gespräch mit dem LW.
Wie daraufhin bekannt wurde, waren von 36 Schülern deren 14 positiv getestet worden. Laut der Gratiszeitung „L'essentiel“ soll nun einer dieser Schüler von der Schule verwiesen worden sein. Die dreizehn anderen erhielten eine zweite Chance, müssten allerdings nachweisen, dass sie fortan keine Drogen mehr konsumieren würden.
Am Mittwoch ging Unterrichtsministerin Mady Delvaux-Stehres vor der zuständigen parlamentarischen Kommission nochmals auf das Vorgehen von LTA-Direktion und Polizei ein. Alles sei im Einklang mit den Gesetzen abgelaufen, so die Ministerin. Widersprüche will nun aber u.a. der DP-Abgeordnete Eugène Berger in ihren Aussagen erkannt haben. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage habe die Ministerin nämlich geschrieben, dass „Anti-Drogen-Maßnahmen“, sprich Drogenteste, von der Direktion, den Lehrern oder der Polizei durchgeführt werden könnten. Vor der parlamentarischen Kommission habe die Ministerin dann aber betont, dass die Lehrer kein Recht hätten, die Schüler einem Test zu unterziehen, und dass Letztere auch nicht verpflichtet seien, diesen mitzumachen. Außerdem sehe das Gesetz vom 19. Februar 1973 vor, dass nur Ärzte einen solchen Test durchführen könnten, falls ein „schwerer Verdachtsmoment“ bestünde. Die Ausführungen der Ministerin seien widersprüchlich und zeugten von einer „juristischen Unsicherheit“, so Berger, der weitere Erklärungen von der Ministerin in dieser Hinsicht forderte. (von Eric Hamus)
In einem Rundschreiben an die Luxemburger Presse hatte sich im November 2011 ein anonymer Schüler des „Lycée technique agricole“ aus Ettelbrück über eine Drogenkontrolle beschwert, bei der ganze Klassen zum Urintest gezwungen worden waren. „Ohne akuten Tatverdacht“, so der Schüler. Während der Verfasser von einer Demütigung sprach, bezeichnete LTE-Direktorin Martine Hansen das Vorgehen als unabdingbare Maßnahme. Die Schüler müssten im Rahmen ihrer Ausbildung regelmäßig praktische Arbeiten im Wald oder an schweren Maschinen durchführen. Es gehe ganz einfach um die Sicherheit der Schüler, so die Direktorin im Gespräch mit dem LW.
Wie daraufhin bekannt wurde, waren von 36 Schülern deren 14 positiv getestet worden. Laut der Gratiszeitung „L'essentiel“ soll nun einer dieser Schüler von der Schule verwiesen worden sein. Die dreizehn anderen erhielten eine zweite Chance, müssten allerdings nachweisen, dass sie fortan keine Drogen mehr konsumieren würden.
Am Mittwoch ging Unterrichtsministerin Mady Delvaux-Stehres vor der zuständigen parlamentarischen Kommission nochmals auf das Vorgehen von LTA-Direktion und Polizei ein. Alles sei im Einklang mit den Gesetzen abgelaufen, so die Ministerin. Widersprüche will nun aber u.a. der DP-Abgeordnete Eugène Berger in ihren Aussagen erkannt haben. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage habe die Ministerin nämlich geschrieben, dass „Anti-Drogen-Maßnahmen“, sprich Drogenteste, von der Direktion, den Lehrern oder der Polizei durchgeführt werden könnten. Vor der parlamentarischen Kommission habe die Ministerin dann aber betont, dass die Lehrer kein Recht hätten, die Schüler einem Test zu unterziehen, und dass Letztere auch nicht verpflichtet seien, diesen mitzumachen. Außerdem sehe das Gesetz vom 19. Februar 1973 vor, dass nur Ärzte einen solchen Test durchführen könnten, falls ein „schwerer Verdachtsmoment“ bestünde. Die Ausführungen der Ministerin seien widersprüchlich und zeugten von einer „juristischen Unsicherheit“, so Berger, der weitere Erklärungen von der Ministerin in dieser Hinsicht forderte. (von Eric Hamus)