Squash: 4.Gerichtserfolg in Folge für den Club aus Schengen gegen seinen Verband

Nach vier Ausschlüssen in fünf Jahren, die alle von der Justiz für ungültig erklärt wurden, erhält der Squash Factory Schengen-Lëtzebuerg ASBL seinen Mitgliedsstatus bei der Fédération de Squash Luxembourgeoise zurück. Das Bezirksgericht Luxemburg hat den letzten Ausschluss am 6. November 2025 ausgesetzt. Eine Entscheidung, die Fragen zur Sportgovernance in Luxemburg aufwirft.

Vierter Gerichtserfolg in Folge

Großer Sieg für die sportliche Rechtsstaatlichkeit! Die gemeinnützige Vereinigung Squash Factory Schengen-Lëtzebuerg (SFSL) gibt bekannt, dass eine am 6. November 2025 vom Bezirksgericht Luxemburg erlassene Entscheidung ihren Mitgliedsstatus bei der Fédération de Squash Luxembourgeoise (FSL) bestätigt. Diese Entscheidung zeigt erneut, dass der luxemburgische Rechtsstaat über die Wahrung grundlegender Prinzipien wacht, auch im Sportbereich.

„Es ist eine enorme Erleichterung für unsere 60 Mitglieder und insbesondere für unsere 25 jungen Spieler, die endlich ihre Leidenschaft in Sicherheit wieder aufnehmen können. Diese Entscheidung betrifft nicht nur Squash – sie erinnert alle daran, dass Recht und Fairness im Sport immer vorherrschen müssen", erklärt Nancy Keiser, Präsidentin der SFSL.

KONTEXT: Vier Verfahren in fünf Jahren

Die Squash Factory Schengen-Lëtzebuerg, eine gemeinnützige Vereinigung mit 60 Mitgliedern, darunter 25 Jugendliche, wurde seit 2020 viermal von der Fédération de Squash Luxembourgeoise ausgeschlossen oder ihm wurde die Mitgliedschaft verweigert:

· 2020: Verweigerung der Mitgliedschaft → durch Schiedsspruch aufgehoben (März 2021)

· 2023: Ausschluss → durch Schiedsspruch aufgehoben (Juli 2023)

· 2024: „Rücktritt von Rechts wegen" → durch Schiedsspruch abgelehnt (August 2024)

· 2025: Erneuter Ausschluss → durch Gericht ausgesetzt (November 2025)

Jedes Mal gaben die Schieds- oder Gerichtsinstanzen dem Verein Recht und betrachteten die Entscheidungen des Verbandes als ungerechtfertigt und rechtswidrig.

Ein Muster, das Fragen aufwirft

Diese Entscheidung markiert das vierte Mal in fünf Jahren, dass die luxemburgische Justiz zugunsten der Vereinigung gegen fragwürdige Entscheidungen des Verbandes entscheidet. Jedes Mal gaben die Schieds- und Gerichtsinstanzen dem Verein Recht und stellten fest, dass die vom Verband getroffenen Ausschlussentscheidungen ungerechtfertigt waren und seine Rechte verletzten.

Die letzte Entscheidung vom 6. November 2025 setzt den Ausschluss im Eilverfahren aus, wobei der Richter der Ansicht ist, dass es ausreichende Elemente gibt, die eine einstweilige Maßnahme rechtfertigen, insbesondere die Tatsache, dass der Ausschluss eines Mitglieds nach Ausübung seines verfassungsmäßigen Rechts auf Zugang zur Justiz eine Vergeltungsmaßnahme darstellen könnte.

Diese Wiederholung wirft zwangsläufig Fragen über das interne Funktionieren des nationalen Verbandes und die Einhaltung grundlegender Prinzipien des Sportrechts auf.

431 Unterschriften: Unterstützung, die

die Zahl der Lizenznehmer übersteigt

Die Vereinigung dankt herzlich den 431 Unterzeichnern ihrer Petition, die 551 Mal geteilt wurde – eine bemerkenswerte Zahl, die die Anzahl der von der FSL für die Saison 2024-2025 gemeldeten Lizenznehmer (293 laut Generalversammlung des Verbandes) übersteigt. Mit 6.269 Aufrufen hat diese außergewöhnliche Mobilisierung gezeigt, dass diese Situation weit über die luxemburgische Squash-Gemeinschaft hinaus Besorgnis erregt.

„Wir ermutigen nachdrücklich zur Fortsetzung dieser bürgerschaftlichen Mobilisierung, denn über unseren Fall hinaus steht die Frage der guten Governance im luxemburgischen Sport auf dem Spiel, die die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit verdient", betont die Präsidentin der Vereinigung.

25 Jugendliche endlich versichert und

geschützt

Die Vereinigung freut sich besonders mitteilen zu können, dass ihre 60 Mitglieder, darunter 25 Kinder und Jugendliche, endlich ihre wöchentlichen Aktivitäten in einem vollständig sicheren Rahmen wieder aufnehmen können. Während des Ausschlusses war die Vereinigung gezwungen, alle offiziellen Trainings auszusetzen: Ohne gültige Lizenzen hatten die Mitglieder keine Sportversicherung mehr.

Alle Mitglieder, sowie die jungen Spieler, wurden somit nicht nur ihrer Versicherung beraubt, sondern auch der Möglichkeit, an offiziellen nationalen Wettkämpfen teilzunehmen. Heute können sie ihre Leidenschaft wieder unter normalen und sicheren Bedingungen ausleben. Die Lizenzen wurden von der FSL am 20. November 2025 reaktiviert.

Nächste Schritte

Die Vereinigung hat alle ihre Aktivitäten wieder aufgenommen: Trainings, Trainingslager und Vereinsleben. Sie arbeitet derzeit mit der FSL an den Modalitäten ihrer Teilnahme an den Wettkämpfen dieser Saison.

Ein Anliegen, das über Squash

hinausgeht

Über diesen Einzelfall hinaus erinnert diese Gerichtsentscheidung daran, dass die Prinzipien von Fair Play, Fairness und Achtung grundlegender Rechte in der Sportwelt immer vorherrschen müssen.

Diese vier aufeinanderfolgenden Gerichtssiege zeigen, dass der luxemburgische Rechtsstaat funktioniert und grundlegende Rechte schützt, auch im Sportbereich.

Die SFSL dankt herzlich allen Mitgliedern, Partnern und Sympathisanten für ihre unerschütterliche Unterstützung während dieses Weges.

Diese bürgerschaftliche Mobilisierung muss weitergehen: Die Vereinigung ermutigt alle, die an transparente und faire Sportgovernance glauben, sich weiterhin zu informieren, diese Geschichte zu teilen und ihre Stimme hören zu lassen. Die Herausforderungen gehen weit über Squash hinaus – sie betreffen die Integrität des luxemburgischen Sports insgesamt.

Um die Vereinigung zu unterstützen:

Petition: https://c.org/FbLJgM5nyn

Facebook: https://www.facebook.com/squash.factory.schengen.letzebuerg

Instagram: @squash_schengen

Website: https://sfsl.lu

Kontakt:

Nancy Keiser

Präsidentin, Squash Factory Schengen-Lëtzebuerg ASBL

E-Mail: squashschengen@gmail.com

Website: https://sfsl.lu