Die in der Tourismusbranche an der Mosel durch das Betreiben der Schiffe „Réimech III“ und „Roude Léiw“ bekannte Familie Kieffer hat unter der Bezeichnung „Camport“ ab dieser Saison die bestehenden Campinganlagen und den Bootshafen inklusive des Bewirtungspavillons in Schwebsingen übernommen. Wie Geschäftsführer Daniel Kieffer bei der Begrüßung von Stammgästen und Vertretern aus Politik und Gesellschaft präzisierte, wurden bereits sechs Leute eingestellt.
Die Sauberkeit der gesamten Struktur und eine freundliche, kompetente Betreuung der Gäste stünden an erster Stelle. Der einzige Bootshafen des Landes und der Campingplatz direkt am Moselufer sollen konsequent und auf lange Sicht den heutigen Bedürfnissen der Kundschaft angepasst und ausgebaut werden. So ist die Umänderung der Sanitäranlagen für 2011 geplant. Das sofortige Anbringen eines Kummerkastens soll auch die Kundschaft in die Planungen und Entscheidungen mit einbinden. Größere Investitionen sind angedacht, manche Projekte bereits in der Ausarbeitungsphase. Die seit 1975 bestehenden Hafen- und Campinganlagen an der Mosel wurden bisher von der Gemeinde Wellenstein betrieben. Durch eine knappe Entscheidung des Gemeinderats wurde die Infrastruktur an „Camport“ veräußert. Mehrheitlich war man im Gremium zur Einsicht gekommen, dass es einer Gemeinde nicht möglich sei, aktiv im Tourismusgeschäft mitzuspielen, da die Verantwortlichen weder das wichtige Know-how noch die nötigen strukturellen Möglichkeiten besäße. Allein die hohe Anzahl von sieben verschiedenen Pächtern belegt die finanzielle Unsicherheit für die Kommune und für den Verantwortlichen vor Ort. Dabei ging bisher auch finanziell die Rechnung nicht auf, was die Zahlen im Budget innerhalb von 30 Jahren zeigten. Das Flächenrecht (droit de superficie) ermöglicht der Gemeinde weiter eine kontrollierende Überwachung der Gemarkung und ein Mitspracherecht beim Umsetzen der baulichen Projekte des neuen Betreibers. Auch die finanziellen Verpflichtungen über die Infrastrukturen verbleiben, sodass auch die staatliche Bezuschussung im Rahmen des Fünf-Jahres-Plans weiter bestehen kann. Wesentlich auf kommunaler Seite ist das Entfallen der Funktions- und Personalkosten. (c.t.)