Staatsanwalt stützt sich auf erdrückende Indizienlast

Mit den Aussagen des als Zeugen geladenen Wirts und des Angeklagten sowie dem Plädoyer der Verteidigung und der Anklagerede der Staatsanwaltschaft endete gestern am Bezirksgericht Diekirch jener Brandstifterprozess, bei dem einem 45-jährigen Kroaten vorgeworfen wird, im August 2008 Feuer in einem Wiltzer Wirtshaus gelegt zu haben. Wer dabei gehofft hatte, dass endlich Licht ins Dunkel der Tathintergründe gelangt, der wurde allerdings enttäuscht. Zurück blieb letztlich ein von zahllosen Indizien belasteter Angeklagter ohne echtes Motiv, dem nun 20 Jahre Haft drohen.

Obwohl es im vorliegenden Prozess einzig und allein um die Urheberschaft der Tat und nur nachrangig um die dahinterstehende Motivation gehe, wie Staatsanwalt Philippe Kerger am Ende meinte, so hinterließ das ungeklärte Motiv des Angeklagten gestern doch einen bitteren Beigeschmack. Dies vor allem, da im Laufe der Untersuchungen gleich mehrere Personen ins Visier der Ermittler geraten waren, denen ein Brand in dem Wirtshaus offenbar alles andere als zur Trauer gereicht hätte. Für eine mögliche Inauftraggabe der Brandstiftung hätten in allen Fällen jedoch jegliche Beweise gefehlt, wie der Polizeiermittler gestern nochmals erklärte.

Verteidigerin fordert Freispruch

Nachdem der Fokus bereits im Laufe des ersten Verhandlungstags auf den nicht unbescholtenen chinesischen Besitzer des Wirtshauses gefallen war, dem der Brand sowohl wegen der bestehenden Feuerversicherung als auch wegen eines geplanten Bauvorhabens sehr zupass gekommen wäre, so fügte der als Zeuge geladene Wirt der Reihe der verdächtigen Drahtzieher gestern noch eine weitere Person hinzu, nämlich den Ex-Freund seiner Freundin. „Dieser hat sich ständig in unsere Beziehung eingemischt und mir noch am Tatabend am Telefon gedroht, mich umzubringen“, so der Wirt. Daran, dass der Angeklagte das Feuer gelegt habe, hege er nicht den geringsten Zweifel, allerdings habe dieser seines Erachtens im Auftrag des Ex-Freunds gehandelt, so der Wirt.

Der angeklagte Kroate wies gestern dagegen auch weiterhin jegliche Tatschuld von sich, obwohl Richter Michel Reiffers ihn darauf hinwies, dass seine Version der Dinge, sowohl den Aussagen anderer Zeugen als auch den Ermittlungsergebnissen widerspreche. Er habe das Feuer nachts als erster Bewohner bemerkt und sogleich versucht, die ebenfalls im Haus schlafenden Wirtsleute und das dort logierende Serviermädchen zu alarmieren und zu retten, so der Angeklagte.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Me Nicky Stoffel, forderte das Gericht denn auch auf, ihren Mandanten aus Mangel an Beweisen freizusprechen. Zudem habe der Angeklagte keinerlei Motiv für eine Brandstiftung besessen, ganz im Gegensatz zu anderen beteiligten Personen, die das Feuer genauso gut hätten legen können. Harsche Kritik übte Me Stoffel aber auch an den Ermittlungsbehörden, deren Recherchen viel zu langsam und nachlässig gewesen seien. Darüber hinaus sei ihr Mandant acht Stunden lang mit Übersetzer, dafür aber ohne Anwalt, verhört worden, weshalb man sich über manche Ungereimtheiten in den Aussagen nicht zu wundern brauche. Da man den Angeklagten nicht über sein Recht auf einen Anwalt informiert habe, sei die Aussage vor der Polizei auch für nichtig zu erklären.

„Nur einer hat keine entlastenden Argumente“

Dies lehnte Staatsanwalt Philippe Kerger anschließend jedoch klar ab. Er bestritt zudem, dass eine Drittperson das Feuer gelegt haben könne, da der Eintritts- und Fluchtweg vom Speicher des Wirtshauses viel zu lang und risikoreich gewesen wäre. Da alle anderen potenziell Verdächtigen ein gutes Alibi sowie schlüssige und kohärente Aussagen aufwiesen, bleibe nach dem Ausschlussverfahren nur der Angeklagte als möglicher Brandstifter. Eine Hypothese für die es massenhaft Indizien gebe, während alle Aussagen des Angeklagten den Ermittlungsergebnissen oder den übrigen Zeugenaussagen widersprächen.

Die Staatsanwaltschaft forderte daher wegen vorsätzlicher Brandstiftung eine Haftstrafe von 20 Jahren. Das Urteil ergeht am 28. Oktober. (VON JOHN LAMBERTY)