„Haller Mord“: Zwei weitere Personen festgenommen


Wie am 18. Januar bekannt wurde, sind im Rahmen der Ermittlungen um den mutmaßlichen Mord in Haller zwei weitere Personen festgenommen worden.

Kurz vor Weihnachten waren bereits zwei Personen aus dem direkten Umfeld des Opfers verhaftet worden. RTL Radio berichtete zunächst von der Verhaftung einer dritten Person vergangene Woche, im Laufe des Tages teilte die Staatsanwaltschaft aber auch die Festnahme eines vierten Verdächtigen am gestrigen Vormittag mit.

Am 28. November war bekanntlich in einem Waldstück nahe Haller eine männliche Leiche entdeckt worden. Eine Autopsie hatte schnell zu Tage gefördert, dass das Opfer einem Verbrechen zum Opfer gefallen war. Schnell hatte sich auch herauskristallisiert, dass die Täter im direkten Umfeld des Opfers zu suchen seien.

RTL-Informationen zufolge soll eine Frau eine Gruppe junger Menschen zu der Gewalttat aufgestachelt haben. Sie soll gegenüber besagten Personen geäußert haben, dass das 65-jährige Opfer sie misshandele, daraufhin sollen die Täter den Mann Ende November angegriffen haben, um ihm, so heißt es, „eine Lektion zu erteilen“. Die Aktion soll sich dann zum Teil im Haus des Opfers, zum Teil aber auch im Waldstück in der Nähe des Fundorts der Leiche abgespielt haben, wie der Diekircher Staatsanwalt Jean Bour gestern gegenüber DNR erklärte. Dabei war der Mann dann wohl zu Tode gekommen. Ob dies von den Tätern so beabsichtigt war, werden die weiteren Ermittlungen bzw. ein Gerichtsverfahren klären.

Deshalb sei es auch vorschnell, in dieser Angelegenheit von Mord zu sprechen. Ob das Verbrechen mit Vorbedacht geschehen ist oder es sich um einen Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge handelt, darüber habe ein Gericht zu entscheiden.

Drei der vier Verdächtigen befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Person, die in der vergangenen Woche festgenommen worden war, sei noch minderjährig, aber über 16 Jahre alt, betonte Jean Bour. Ob dieser Jugendliche sich im Falle eines Prozesses in Anbetracht der Schwere der Tat doch nach Erwachsenenstrafrecht vor einem Gericht verantworten muss, darüber entscheide der Untersuchungsrichter, so der Staatsanwalt gegenüber DNR.
(gs)