ZUKUNFT SÄEN! 2021

In diesem Jahr war es endlich wieder soweit, die Vereenegung fir Biolandwirtschaft Lëtzebuerg a.s.b.l. lud ein zu der Aktion ZUKUNFT SÄEN! In diesem Jahr trafen wir uns, bei strahlendem Wetter auf dem Feld vom Bio LËTZEBUERG-Betrieb der Familie Miller-Mariany in Bastendorf um dieses gemeinsam von Hand mit Weizen einzusäen. Über 50 Menschen waren zusammengekommen und haben nach den Anweisungen des Biobauern Frank Miller das Feld mit Weizen eingesät. Damit haben sie ein Zeichen gesetzt für eine gentechnikfreie Landwirtschaft. Die Zucht insbesondere der biologischen Nutzpflanzensorten stellt den Anspruch auf gentechnikfreie Züchtungsmethoden und die muss weiterhin gewährleistet bleiben. Der Landwirt soll auch in Zukunft frei entscheiden dürfen, welches Saatgut er einsetzt und dazu gehören ebenfalls die gentechnikfreien Züchtungen.

Außerdem haben die Säenden an dem Kreislauf des „Säens und Erntens“ teilgenommen, denn nach der gemeinsamen Saat haben wir das Zukunftsbrot 2021, welches das Bakhaus aus der Saat des Vorjahres gebacken hat, angeschnitten. Wer am letzten Wochenende nicht dabei sein konnte, hat noch den ganzen Monat Oktober die Möglichkeit in den Naturata-Geschäften das Zukunftsbrot 2021 vom Bakhaus als Brot des Monats zu erwerben. Es wird zum Teil aus der ZUKUNFT SÄEN! Saat aus 2020 vom Betrieb Kaes-Haff gebacken.

Keine Deregulierung der Europäischen GVO-Gesetzgebung!

Die Europäische Kommission hat nun ein Verfahren begonnen, im Zuge dessen möglicherweise bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen von den Vorgaben der EU-GVO-Gesetzgebung ausgenommen würden. Wir appellieren an die Kommission, dass sie die Grundsatzentscheidung des EU-Gerichtshofes von Juli 2018 respektiert: Das Vorsorgeprinzip, der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Schutz der Umwelt müssen an erster Stelle stehen, daher müssen auch die neuen GVOs unter die Vorschriften des Gentechnikrechts – Zulassungsverfahren, Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflicht – fallen. Sie führt derzeit ein kurzes, öffentliches Konsultierungsverfahren durch, welches jedem die Möglichkeit gibt an die Europäische Kommission zu appellieren und deutlich zu machen, dass die geltende GVO-Gesetzgebung weiterhin für alle GVOs gelten muss und mögliche Aufweichungen dem Vorsorgeprinzip widersprächen! Weitere Informationen findet man unter www.biovereenegung.lu „Die Stimme erheben für eine gentechnikfreie Landwirtschaft“.