Der Termin bezüglich des ministeriellen Beschlusses zur Betriebsgenehmigung der geplanten Asphaltanlage ist seit einigen Tagen abgelaufen, aber eine offizielle Bekanntmachung gab es bisher weder von Seite der zuständigen Minister noch von Seite der Gemeindeverantwortlichen.
Wie in Erfahrung zu bringen war, soll Minister Marco Schank die Commodo-Incommodo-Prozedur annulliert haben. Das Dossier sei, unter anderem, nicht an den gültigen Allgemeinen Bebauungsplan angepasst. Was heißt das konkret: „Ist die Asphaltanlage nun endgültig gestorben“? Nein, das heißt, dass das Dossier vom Unternehmer (und seinen Planungsbüros) überarbeitet werden muss und dass es dann wieder Zwecks Betriebsgenehmigung eingereicht werden muss. Anders gesagt, die Commodo-Incommodo-Prozedur wird noch einmal (mit nachgebessertem Dossier) durchlaufen. Es gilt also in der nächsten Zeit Wachsam zu sein, und es gilt bei Publikation der Prozedur sich das Dossier noch einmal genau anzuschauen und es gilt die dann noch nötigen Einwende zu machen. Da die abgelaufene Prozedur annulliert wurde, sind auch die schon gemachten Einwende für die neue Prozedur nicht mehr gültig, sie müssen folglich neu zu gegebenem Zeitpunkt eingereicht werden.
Die Asphaltanlage ist also nur Vorläufig vom Tisch, sie wird in einigen Monaten bestimmt wieder aufgetischt, es sei der Unternehmer würde sein Vorhaben aufgeben.
Viele Bürger werden sich fragen, was ist eigentlich mit der Petition geschehen die wir unterschrieben haben?
Die Petition wurde an Minister Marco Schank (als zuständigen Minister für die Betriebsgenehmigung - Umweltimpakt) gesendet, allerdings ohne Rückmeldung bis jetzt! Sie wurde aber auch an Laurent Mosar, den Präsidenten der Abgeordnetenkammer gesendet. Herr Mosar hat den Empfang der Petition bestätigt und sie an die zuständige Petitionskommission weitergeleitet. Gestern dann, gab es nochmals Rückmeldung von Herrn Mosar, die Petitionskommission verlangt eine Stellungnahme von der Regierung betreffend die gemachten Beanstandungen aber auch in Bezug auf die Einsichtweise in das Commodo-Dossier und die im Commodo-Gesetz vorgeschriebene Termine. Bekanntlich war es ja nicht erlaubt das Dossier zu kopieren, so dass der Informationszugang der Bürger stark eingeschränkt war. Außerdem wurde durch den Zeitpunkt der Publikation der Commodo-Prozedur und die äußerst kurzen Termine zum Einreichen von Beanstandungen es vielen Bürgern schwer gemacht ihre Einwände geltend zu machen.
Wie in Erfahrung zu bringen war, soll Minister Marco Schank die Commodo-Incommodo-Prozedur annulliert haben. Das Dossier sei, unter anderem, nicht an den gültigen Allgemeinen Bebauungsplan angepasst. Was heißt das konkret: „Ist die Asphaltanlage nun endgültig gestorben“? Nein, das heißt, dass das Dossier vom Unternehmer (und seinen Planungsbüros) überarbeitet werden muss und dass es dann wieder Zwecks Betriebsgenehmigung eingereicht werden muss. Anders gesagt, die Commodo-Incommodo-Prozedur wird noch einmal (mit nachgebessertem Dossier) durchlaufen. Es gilt also in der nächsten Zeit Wachsam zu sein, und es gilt bei Publikation der Prozedur sich das Dossier noch einmal genau anzuschauen und es gilt die dann noch nötigen Einwende zu machen. Da die abgelaufene Prozedur annulliert wurde, sind auch die schon gemachten Einwende für die neue Prozedur nicht mehr gültig, sie müssen folglich neu zu gegebenem Zeitpunkt eingereicht werden.
Die Asphaltanlage ist also nur Vorläufig vom Tisch, sie wird in einigen Monaten bestimmt wieder aufgetischt, es sei der Unternehmer würde sein Vorhaben aufgeben.
Viele Bürger werden sich fragen, was ist eigentlich mit der Petition geschehen die wir unterschrieben haben?
Die Petition wurde an Minister Marco Schank (als zuständigen Minister für die Betriebsgenehmigung - Umweltimpakt) gesendet, allerdings ohne Rückmeldung bis jetzt! Sie wurde aber auch an Laurent Mosar, den Präsidenten der Abgeordnetenkammer gesendet. Herr Mosar hat den Empfang der Petition bestätigt und sie an die zuständige Petitionskommission weitergeleitet. Gestern dann, gab es nochmals Rückmeldung von Herrn Mosar, die Petitionskommission verlangt eine Stellungnahme von der Regierung betreffend die gemachten Beanstandungen aber auch in Bezug auf die Einsichtweise in das Commodo-Dossier und die im Commodo-Gesetz vorgeschriebene Termine. Bekanntlich war es ja nicht erlaubt das Dossier zu kopieren, so dass der Informationszugang der Bürger stark eingeschränkt war. Außerdem wurde durch den Zeitpunkt der Publikation der Commodo-Prozedur und die äußerst kurzen Termine zum Einreichen von Beanstandungen es vielen Bürgern schwer gemacht ihre Einwände geltend zu machen.