„Royal-Hamilius“ blockiert - Verwaltungsgericht lehnt PAP ab

Der Bau des Großprojekts „Royal-Hamilius“ inmitten des hauptstädtischen Stadtkerns wird sich allem Anschein nach weiter verzögern.

Wie Bürgermeister Xavier Bettel am 16. Mai bestätigte, hat das Verwaltungsgericht den von der Stadtverwaltung und dem Innenministerium genehmigten PAP abgelehnt. Über diesen unerwarteten Beschluss sei die Stadt Luxemburg am Mittwoch informiert worden, so Bettel. Einige Besitzer des Gebäudes auf Nummer 49 am Boulevard Royal hatten bekanntlich gegen den Teilbebauungsplan geklagt – und erhielten nun Recht.

Wie der Bürgermeister erklärte, sei lediglich einer von vielen Punkten, gegen die die Hausbesitzer geklagt hatten, zurückbehalten worden. Dieser betrifft die im allgemeinen Bebauungsplan (PAG) enthaltene Vorschrift, dass mindestens zehn Prozent der Gesamtfläche für Grünflächen vorgesehen sein müssen. Dem Gerichtsurteil zufolge sei dies im PAP jedoch nicht eindeutig festgehalten.

Bürgermeister Xavier Bettel zufolge wird die Stadt Luxemburg den Gerichtsbescheid nun zunächst analysieren. Anschließend hoffe man, so schnell wie möglich zu einer Lösung zu finden. Ein derart großes, verlassenes Gebäude wie das „Centre Hamilius“ inmitten des Stadtkerns sei sehr schlecht für die Hauptstadt, so Bettel. „Das Projekt ist noch lange nicht gestorben“. (DL)