Was bedeutet "Pfingstdienstag in Luxemburg - ein Feiertag für alle"?

Gestern erhielt ich einen sehr lieb geschriebenen Brief aus Nittel!


Nittel liegt an der Obermosel in Deutschland, im Landkreis Trier-Saarburg.


Briefschreiber ist Herr H.H. Er wohnt in Nittel, ist verheiratet, Vater von drei Kindern, und er arbeitet in Luxemburg. Mit seinem Arbeitgeber in Luxemburg könne er zufrieden sein.

Er möchte wenn nur möglich bis zum Rentenalter in Luxemburg arbeiten. Das Arbeitsklima ist gut. Der Lohn angemessen und insbesondere freue er sich auf eine Rente, die weit höher als in Deutschland ist.


So der nette Herr aus Nittel.


Seine Frage an mich ist: Was meinen Sie mit "Pfingstdienstag, ein Feiertag für alle"?


Ich danke Herrm H.H. dass er mich darauf aufmerksam gemacht hat, dass meine Forderung, so wie sie formuliert ist, einer Klärung bedarf.


Nun, nach meiner Auffassung soll der Pfingstdienstag ein Feiertag für die ganze Bevölkerung werden, so wie für alle Grenzgänger aus Belgien, Deutschland und Frankreich.


Demnach für alle in Luxemburg tätigen Menschen einen freien Tag!


Dagegen haben Einwohner aus Luxemburg, die in einem der Nachbarländer beruflich tätig sind, keinen freien Tag. Profitiieren jedoch in Belgien oder Frankreich oder Deutschland von Feiertagen, die es dort, aber nicht in Luxemburg gibt.


Am Pfingstdienstag soll vor allem im Mittelpunkt des Geschehens stehen: Die Springprozession in Echternach und die Altstadt der Hauptstadt, die UNESCO Weltkulturerbe sind. Dieser Tag ist auch sehr geeignet, um auf die schönen Kirchen in Luxemburg hinzuweisen. Und an diesem Tag sollte auch alter Brauchtum wieder zum neuen Leben erweckt werden. Es ist übrigens hoch interessant zu wissen, dass Luxemburg einen grenzüberschreitenden Brauchtum hat.


Ich betone aber: Es ist dem einzelnen Bürger und Arbeitnehmer überlassen, zu entscheiden, was er mit dem freien Pfingstdienstag macht. Einfach zum Ausruhen oder zum Besuch in Echternach oder der Altsadt, oder auch eine Reise unternehmen nach Arlon und Bastogne, nach Trier oder ins Bitburgerland, nach Thionville und Metz. Er kann aber auch an die Wand seiner guten Stube eine neue Tapete kleben! Denn Luxemburg ist ein freies Land und es nicht am Staat, einen Bürger zu einer Tätigkeit zu zwingen. In diessen Bereich fallen auch die religiösen Festlichkeiten.


Bleibt noch die Frage zu beantworten, wer auf der Internetseite der Chambre des Députés Luxembourg die Petition 1026 unterschreiben kann?


Alle Personen ab dem Alter von 15 Jahren, die im Luxemburger Register mit einer Matrikül eingetragen sind. Demnach auch alle Grenzgänger ab dem 15.Lebensjahr in dem Masse wie diese im Luxemburger Register eingetragen sind.