Schifflingen/Esch-Alzette: 3te Commodo-Incommodo Prozedur für Asphaltanlage auf Monkeler

Nachdem Minister Marco Schank für die beiden ersten Commodoprozeduren keine Entscheidung traf, liegt jetzt das dritte Dossier zwechs Betriebsgenehmigung vor.
Viele Bürger/innen sind auch diesmal wider beunruhigt. Sie befürchten zu recht Staub-, Lärm-, Geruchs- und Verkehrsbelästigungen im Zusammenhang mit dieser Asphaltmischanlage. Leider wird aber von offizieller Seite keine Informationskampagne betrieben.
Jeder Bürger hat natürlich Einsicht bei seiner Gemeinde in das Genehmigungsdossier. Es ist nur gut 15cm dick und gespickt mit technischen Details. Wer keine Experte in Asphaltmischanlagen ist, wird sich kaum zurecht finden.
Die aktuelle Gesetzgebung in Sachen Commodo-Incommodo Prozedur ist eine Katastrophe, zumal die staatlichen Behörden aus Ressourcenmangel oder unter politischen Druck oftmals keine anständige Prüfung der Anträge durchführen.
Genau so Katastrophal ist die Tatsache, dass Bürgermeister Baugenehmigungen erstellen und dass mit dem Bau von commodopflichtigen Anlagen begonnen wird noch ehe die nötige ministerielle Betriebsgenehmigung vorliegt.
Ich fordere die besorgten Bürger/innen hiermit auf bei den jeweiligen öffentlichen Anhörungen in Schifflingen und in Esch/Alzette präsent zu sein. Dort ihre Fragen zu stellen und ihre Bemerkungen zu machen. Nur durch massiven Druck durch die Bürger/innen (Wähler) kann diese Anlage auf Monkeler verhindert werden.
Öffentliche Anhörung in Schifflingen: Am 29 Juli 13 um 17 Uhr im Gemeindehaus
Öffentliche Anhörung in Esch/Alzette: Am 12 2013 um 17:30 Uhr im Gemeindehaus