„Action coup de poing“: 26-köpfige Taskforce in Belval

Bei einer groß angelegten Kontrolle auf der Hochöfenbaustelle in Belval wurden vor kurzem zahlreiche Vergehen festgestellt. Diese gingen von Verstößen gegen das Arbeitsrecht über mangelnde Sicherheitsvorkehrungen bis hin zu regelrechter Schwarzarbeit.

Durchgeführt wurde die Kontrolle von der Verwaltungseinheit zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung mit 26 Beamten von Zoll, Polizei, ITM, Adem, Gesundheitsministerium und Steuerverwaltung sowie französischen Arbeits- und Sozialversicherungsinspektoren. Im Visier hatten die Fahnder neben Verstößen gegen Gesundheits- und Sicherheitsauflagen auch die Beschäftigungsbedingungen der 52 anwesenden Arbeitnehmer sowie mögliche Schwarzarbeit, Steuervergehen und unlauterer Wettbewerb. Und sie wurden fündig: Mehr als ein Dutzend Verstöße und Unregelmäßigkeiten wurden bei der Kontrolle festgestellt.

Die ITM zum Beispiel musste mancherorts wegen fehlender Schutzvorrichtungen gegen Sturzgefahr eingreifen. Ein Praktikant eines Baukonzerns hatte keine gültige Arbeitsbescheinigung. Ihm wurde die Weiterarbeit vorerst untersagt. Ein Büroangestellter musste wegen eines fehlenden Dokuments einen arbeitsmedizinischen Dienst aufsuchen.

Zwei Luxemburger Firmen waren ihren mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen, zwei weitere, in der Baustellenvorankündigung aufgeführte Unternehmen, waren weder im Firmenregister, noch in den Büchern des Registrieramtes eingetragen.

Eine zypriotische Gesellschaft, die ausschließlich mit 13 rumänischen Staatsbürgern die Lackierarbeiten an den Hochöfen verrichtete, hat laut Pressemitteilung seit Beginn der Arbeiten vor zwei Jahren keine luxemburgische Mehrwertsteuernummer.

Von den 13 Lackierern besaß auch keiner eine EU-Arbeitserlaubnis. Weder von der Luxemburger Einwanderungsbehörde noch vom Herkunftsland. Die zypriotische Firma, Subunternehmerin einer belgischen Gruppe, war auch nicht gemeldet. Mehr noch, das Unternehmen ist als Leiharbeitsfirma ohne entsprechende Handelsermächtigung des Mittelstandsministeriums oder Sondergenehmigung des Arbeitsministeriums im Land tätig. Letztlich verrichteten die 13 Leiharbeiter Überstunden auf sogenannten Hochrisikoposten, die der Gewerbeaufsicht nicht mitgeteilt wurden.

(Foto: Polizei)