Allgemeines Fahrverbot für "Rue des Pommiers"?

(L.E.) - Der Vorschlag des Schöffenrates, die rue des Pommiers in Helmsingen mit einem allgemeinen Fahrverbot – Fahrräder ausgenommen – zu belegen, drohte während der Gemeinderatssitzung vom 11. Juli, zunächst an den Bedenken der CSV-Fraktion zu scheitern. Diese setzte eine Prüfung der Rechtslage bezüglich der Vorfahrtregelung innerhalb der Tempo-30-Zone durch.

In einer solchen Zone gilt nämlich prinzipiell immer die „Rechts-Vorfahrt“-Regelung. Wer allerdings aus einer Straße mit allgemeinem Fahrverbot fährt, verliert stets die Vorfahrt auf alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die Räte Edmée Schmit-Streff und François Sauber wollten daher die Rechtmäßigkeit der vorgeschlagenen Regelung geprüft wissen. Die Genehmigung des Vorschlages der Majorität wurde dennoch einstimmig, aber unter Vorbehalt eines positiven Ausganges der Prüfung, erteilt.

Sinn der geplanten Sperrung sei es zu verhindern, dass einige Eltern wie bisher ihre Kinder mit dem Wagen durch die enge Sackgasse bis direkt vor das Schulgebäude fahren und anschließend durch das dann notwendige Rückwärtsfahren andere Kinder in unnötige Gefahr bringen.

Foto: rue des Pommiers im Winter 2010/2011 - Schulgebäude im Hintergrund (Foto: Luc Ewen)