Briefwahl

Bin ich zur Briefwahl berechtigt?
Zur Briefwahl sind berechtigt:

Wähler, die älter als 75 Jahre sind.
Können zur Briefwahl zugelassen werden:

Wähler, die sich am Wahltag aus wohlbegründeten beruflichen oder persönlichen Ursachen nicht zu ihrem Wahlbüro begeben können.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Zwischen dem 1. August und dem 9. September 2011 können Sie einen Antrag auf Briefwahl für die Gemeindewahlen einreichen.

Wie muss ich diesen Antrag stellen?
Der Antrag auf Briefwahl muss innerhalb der oben genannten Frist per Brief an den Schöffenrat der Heimatgemeinde gestellt werden.

Folgende Angaben sind bei jedem Antrag zu entrichten:

Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
Geburtsort
Beruf
Nationalität
Wohnsitz (Adresse)
Adresse, an die die Wahlunterlagen zugestellt werden sollen
Begründung des Antrages
Sie können aber auch einfach unseren Vordruck benutzen.

Wie benutze ich diesen Vordruck?
Schreiben Sie oben die Adresse Ihrer Gemeindeverwaltung.
Füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person aus. Achten Sie bitte auf Vollständigkeit.
Kreuzen Sie die Begründung an, die auf Sie zutrifft.
Bei einem Antrag auf Briefwahl aus beruflichen oder persönlichen Gründen, geben Sie diese an und legen Sie wenn möglich ein Belegdokument bei (ärztliches Attest, Bescheinigung des Arbeitgebers, Bescheinigung der Schule …). Fügen Sie kein Belegdokument bei, müssen Sie die Gründe Ihrer Verhinderung präzisieren.
Geben Sie die genaue Adresse an, an die das Schöffenkollegium Ihrer Heimatgemeinde Ihnen die Unterlagen für die Briefwahl schicken soll.
Datieren und unterschreiben Sie Ihren Antrag.
Ich habe meinen Antrag verschickt. Und jetzt?
Bis spätestens den 19. September 2011 erhalten Sie vom Schöffenrat Ihrer Heimatgemeinde die Wahlunterlagen. Sollte der Schöffenrat Ihrem Antrag nicht stattgeben, muss er Sie bis spätestens den 14. September 2011 diesbezüglich informieren.

Bei Erhalt der Wahlunterlagen, folgen Sie bitte präzise den beigefügten Anweisungen. Wahlzettel, die zurückgeschickt werden, ohne den Bestimmungen des Wahlgesetzes zu entsprechen, sind ungültig.